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Mi, 15:27 Uhr
16.04.2014

Barbara Rinke reagiert

Die nnz hatte heute über das Ansinnen der ehemaligen Oberbürgermeisterin Barbara Rinke berichtet, die Veröffentlichung des Abschlussberichtes zum Bürgerhaus zu unterbinden. Jetzt hat Frau Rinke reagiert...


Es entspricht nicht der Tatsache, daß ich eine Einstweilige Verfügung erwirken wollte, um den Abschlußbericht des zeitweiligen Ausschusses Kulturbibliothek zu verhindern.

Ich kenne den Inhalt des Berichtes nicht, sehe jedoch den Tatsachen gelassen entgegen und wünsche mir eine weitgehende Offenlegung aller Unterlagen.
Allerdings bin ich der Meinung, daß mir das demokratische Recht auf Anhörung nicht vorenthalten werden darf, da der Beginn des Baues der Kulturbibliothek in meine Amtszeit fiel.

Nach nunmehr zehn Sitzungen des nichtöffentlichen Ausschusses, bei dem auch Mitarbeiter des Rathauses sowie die Architekten gehört wurden, fordere ich nun mein Recht auf Anhörung gemäß Artikel 103 des Grundgesetzes ein.
Barbara Rinke

Anmerkung der Redaktion - Artikel 103 GG: Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Autor: red

Kommentare
Vogelfänger
16.04.2014, 15.44 Uhr
Nonsens mit §103 GG
Ein Untersuchungsausschuss ist doch kein Gericht. Und warum denn erst einen Tag vor Berichterstattung der Ruf nach Anhörung? Das ist doch nur noch zum Lachen.
Harzer_jung
16.04.2014, 15.49 Uhr
zweifel
Na das ist mal ein Kunstgriff, Einen Untersuchungsaussschuss mit einem Gericht gleichstellen. Da muss man auch erstmal draufkommen.

Und wie erklärt sich dann der dazugehörige Artikel in der NNZ das es eine wie auch ummer geartete einstweilige Verfügung gibt?

Bleibt zu hoffen das die NNZ die Unterlagen nich zufällig findet und diese dann veröffentlicht.
altmeister
16.04.2014, 16.38 Uhr
Falsche Aussage der Frau Rinke
Der Bezug auf Artikel 103 GG ist in diesem Fall nicht richtig. Dieser trifft im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen gemäß Art. 44 GG nur für Bundes- oder Landesparlamente zu. Auf Kommunalebene gibt es lt. GG kein Recht der Anhörung vor Ausschüssen des Stadtrates.
-Insider-
16.04.2014, 17.50 Uhr
das
ist also das wissen, welches am 01.07.2012 aus dem rathaus ausgezogen ist....stark!
Alex Gösel
16.04.2014, 21.06 Uhr
@Harzer_jung
Da hat der Pirat wegen Abwesenheit wohl etwas verpasst: Herr Höfer hat in dieser Sitzung öffentlich angekündigt, das Resümee IRGENDWIE zu veröffentlichen!

Ich bin jedenfalls schon sehr gespannt was dort so drin steht!

Dennoch finde ich ein Verhalten der SPD, ferner Herrn Müller, doch unmöglich: Herr Müller bedauert zar, dass der Bericht nicht vorgestellt werden darf. Weiterhin meinte Herr Müller, dass es kein "Geheimnissverrat" gewesen sein. Allerdings habe ich ich eine kleine Szene beobachtet, wie Herr Müller zurück zu seinem Platz ging und als er bei Herrn Höfer vorbei ging zu eben diesen meinte: "Das war Frech!"

Da scheint doch einiges im ARGEn zu liegen, oder?
Harzer_jung
16.04.2014, 21.39 Uhr
kein chat
Leider gibt es auf nnz Funktion einzelne Leute direkt anzuschreiben,
Aber naja.

@brothuhn
Schauen sie meinen Beitrag an, diesen habe ich vor Herrn Höffers Aussage geschrieben.

Was meine Teilnahme an Sitzungen angeht:
Manche Leute gehen arbeiten, oder sind einfach nur unterwegs.

Unser Stadtrat grenzt bewusst weite Teile der Bevölkerung aus.
Jenaer Bürger haben es da echt besser.
Livestream, Übertragung im Kabelfernsehn, und abrufbar in einer art youtube.

Und mit was Ndh sich begnügen?

Das ist das Problem, kaum jemand kriegt mit was in dem Gremium passiert.
krümel
17.04.2014, 07.08 Uhr
Was ist nun?
Wenn es stimmt, dass Frau Rinke kein Recht einfordern kann, welches ihr nicht zusteht, dann sollte das Rechtsamt den Bericht doch frei geben können. Oder trauen die sich nicht, gibt es da persönliche oder parteiliche Befindlichkeiten, die im Weg stehen? Die angeführten Artikel zu prüfen ist doch wohl schnell erledigt!
Da selbst Frau Rinke meint, dass da nichts Wichtiges enthalten ist, könnte Herr Greiner dann gleich die Veröffentlichung hier in der nnz übernehmen.
Cato
17.04.2014, 07.21 Uhr
Adlatus Georg Müller
Entschuldigen Sie Frau Rinke, aber das ist doch hier Augenwischerei. Ihr Adlatus Georg Müller sitzt in jeder Sitzung des Untersuchungsausschusses und berichtete Ihnen sicherlich ausführlich. Und nun nach Abschluss der Untersuchung wollen Sie nicht gehört worden sein? Warum hat Herr Müller Ihre Anhörung im Ausschuss nicht beantragt? Entweder spielt der Mann ein doppeltes Spiel oder Sie wollen hier ganz Nordhausen gehörig auf den Arm nehmen!
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