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Do, 11:27 Uhr
31.10.2013

Morgen startet Schlichtungsangebot

Ob Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung – wer Ärger mit der Fluggesellschaft hat, kann sich ab 1. November 2013 an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP) wenden. Das Schlichtungsverfahren der SÖP ist bereits bei Reisen mit Bahn, Fernbus oder Schiff etabliert...


Künftig nehmen unter anderem auch die großen deutschen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air Berlin, Germanwings, Condor, TuiFly und Germania teil. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das als wichtigen Fortschritt.

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„Die Zeit war längst reif für die Schlichtung im Luftverkehr. Endlich haben Fluggäste einen unabhängigen Partner, um ihre Rechte besser durchsetzen zu können“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Bislang hatten Verbraucherinnen und Verbraucher zwar bei Annullierung, Überbuchung und Verspätung von Flügen umfassende Rechte, die von den Fluggesellschaften aber in der Praxis oft ignoriert wurden. Wer seine Rechte durchsetzen wollte, dem blieb nur der Gang vor Gericht – was für die meisten Fluggäste schlicht zu teuer und aufwändig war.

Das Schlichtungsangebot der SÖP bietet den Fluggästen die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und ohne eigenen Kostenbeitrag zu ihrem Recht zu kommen. Auch Fluggesellschaften aus anderen Ländern lassen sich zunehmend auf das Schlichtungsangebot der SÖP ein. Nach Ryanair haben sich der SÖP zum Beispiel United Airlines, Singapore Airlines, South African Airways und El Al angeschlossen. Weitere Beitritte werden erwartet.

Erst zur Airline, dann zur Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle soll den Kundendienst der Fluggesellschaften nicht ersetzen, sondern ergänzen. Deshalb ist Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren bei der SÖP, dass Fluggäste zuvor erfolglos versucht haben, ihre Anliegen direkt mit der Fluggesellschaft zu klären.

Ein anderes Konzept liegt kommerziellen Rechtsdienstleistern wie Flightright, EuClaim und Fairplane zugrunde. Fluggäste können diese Rechtsdienstleister gegen ein Erfolgshonorar beauftragen, ihre Rechte durchzusetzen. Dafür ist eine vorherige Beschwerde an die Fluggesellschaft nicht erforderlich. Der Betrag, den der Fluggast letztlich erhält, ist aber gemindert um das Honorar des Rechtsdienstleisters.

Die SÖP hat durch ihre bisherige Schlichtungstätigkeit bereits Unabhängigkeit und Sachkompetenz bewiesen. Ihr verkehrsträgerübergreifender Ansatz ermöglicht eine einheitliche Herangehensweise in allen Sparten des öffentlichen Verkehrs.
Autor: red

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