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Do, 17:31 Uhr
26.09.2013

Verfahren gegen Jendricke eingestellt (Update)

Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) ist eingestellt. Erste Informationen in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...


Eingestellt wird das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß Paragraph 179, Absatz 6 StGB.

Die Einstellung erfolgte auf Grundlage des Paragraphen 170 der Strafprozessordnung. Dort steht: (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.


Gegen Matthias Jendricke war seit dem 21. März dieses Jahres ermittelt worden. Erst wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.
Autor: red

Kommentare
amlika
26.09.2013, 17.43 Uhr
na endlich...
ich hoffe sehr, damit ist die Sache bald erledigt und man kann sich wieder den wichtigen Dingen des Lebens zuwenden.
Frankledig
26.09.2013, 18.07 Uhr
Jetzt...
Jetzt geht der politische und rechtliche Eiertanz erst richtig los !!!!
Suse
26.09.2013, 19.11 Uhr
Verfahrenseinstellung -der Spuk ist vorbei !
Diese kurze Mitteilung mit dürren Worten bedeutet Freispruch! Es ist also so,dass für die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsmöglichkeiten nicht erkennbar waren und die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kam,dass mit Sicherheit der " Beschuldigte" von einem Gericht frei gesprochen werden würde! Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Hoffentlich überlegen hier mal einige im Rathaus,was hier einem Menschen angetan wurde. Ich wünsche Herrn Jendricke alles Gute und lassen Sie sich ja nicht verdrängen!
peasymaker
27.09.2013, 00.34 Uhr
Fragen über Fragen?
1. Wieso ist der Vorwurf der Vergewaltigung im Laufe des Verfahrens verändert wurden in einen sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen?

2. Doch wohl nicht ohne triftigen Grund?

3. Wieso kann ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (gemäß Paragraph 179, Absatz 6 StGB) eingestellt werden?
Gerd S.
27.09.2013, 09.43 Uhr
@Suse: Sie liegen daneben!
Wenn man die Rechtsbücher richtig liesst, ist die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdacht gerade nicht dasselbe wie ein Freispruch vor Gericht. Haben Sie dass nicht gewusst?

Nur ein echter Freispruch vor Gericht hat doch Rechtskraft. Aber eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170, Absatz 2 StPO hat doch eben keine Rechtskraft. Das Verfahren kann deshalb wieder aufgenommen werden. So steht es in den Büchern…
Suse
27.09.2013, 10.00 Uhr
@Schröder-bitte richtig erläutern
Es kann keinen Freispruch geben ,weil es eben kein Verfahren gab. Ohne Klageverfahren kein Urteil!
So wie es eben auch die Staatsanwaltschaft der nnz mitteilte,kann das Verfahren wieder aufgenommen werden,wenn die Anzeigenerstatterin Beschwerde einlegt! Das ist ein großer Unterschied ! Aber in dem Bericht war ja auch zu lesen,dass die Anzeigenerstatterin große Erinnerungslücken hatte! Sollten nach fast 7 Monaten da doch noch Erinnerungen zurück kommen?
lassereden
27.09.2013, 10.09 Uhr
So ist es @suse
Die juristischen Feinheiten des Herrn Schröder mal dahingestellt, bedeutet Verfahrenseinstellung faktisch in der Tat, dass gleiche wie ein Freispruch vor Gericht. Rechtsbeständigikeit hin oder her, das sind doch Spitzfindigkeiten.

Man sollte in diesem Fall der Staatsanwalt schon zutrauen können dass sie die Fakten eingehend geprüft haben- vor allem nach dieser langen Zeit. Alle anderen Behauptungen wären rein spekulativ und bewegen sich am Rande der üblen Nachrede ! In der Tat sollte man sich überlegen, dass dennoch die Nachwirkungen für den Beschuldigten enorm sein dürften. Auch von mir alle Gute trotzdem.
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