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Do, 17:41 Uhr
31.01.2013

nnz-Doku: Der Bericht ist da

Der Bericht der Expertenkommission Funktional- und Gebietsreform ist heute der Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen übergeben worden. Die Kommission hat von Oktober 2011 bis November 2012 rund 40 Sitzungen durchgeführt. Die Nordthüringer Online-Zeitungen dokumentieren das für Sie...


Sie hat im Aufgabenteil Funktionalreform mehr als 30 Zweige der staatlichen Verwaltung sowie etwa zehn Einrichtungen der Aus- und Fortbildung und eine Reihe von Stiftungen und einige Beteiligungen untersucht. Im Aufgabenteil Gebietsreform hat sie sich mit der Kreisgebietsstruktur und mit der Gemeindegebietsstruktur befasst, mit Fragen des über die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft hinaus wirkenden eGovernments und mit Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.

Der Rote Faden ihrer Prüfungen besteht aus den Bevölkerungsprognosen, den Erwartungen zur Einnahme- und Ausgaben-Entwicklung und aus dem Ländervergleich. Die Aussagen des heute übergebenen Berichts werden von allen Mitgliedern der Kommission getragen, es gibt keine „dissenting votes“.

Eine Neuordnung der staatlichen Verwaltung sollte für die Spanne einer halben Generation neuerliche größere Strukturveränderungen entbehrlich machen. Die Kommissionsvorschläge zu den Gebietsreformen orientieren sich an dem Ziel, Größenordnungen auf Kreis- wie auf Gemeindeebene zu erreichen, die eine Generation „halten“.

Die Bevölkerungsschätzungen für den Freistaat bis 2050 ergeben, gestützt auf Bevölkerungs-prognosen bis 2030, einen Rückgang der Einwohnerzahl von heute etwa 2,2 Millionen Einwohner auf etwas mehr als 1,5 Millionen Einwohner. Die Entwicklung der Einnahmen wird sich dem Einfluss des Rückgangs der Bevölkerungszahlen nicht entziehen können. Bis 2020 laufen außerdem gewichtige Förderprogramme aus, mit denen die Deckung des Nachholbedarfs aus den Folgen von 40 Jahren DDR finanziert wird.

Vergleiche der Verwaltungen im Freistaat mit denen anderer Länder ergeben schon jetzt Überhänge an Stellen; diese Überhänge sind für die staatliche Verwaltung in der Summe erheblich, für den kommunalen Bereich geringer, aber auch vorhanden. Die Größe der staatlichen Verwaltung muss sich an der Entwicklung der Gesamteinwohnerzahl, der Schülerzahlen und der Studierendenzahlen und an der Entwicklung der Finanzierungsmöglichkeiten des Freistaats orientieren.

Im Vergleich mit den Verwaltungen der Flächenländer West hat das Thüringer Finanzministerium festgestellt – und die Kommission ist dem gefolgt - , dass die staatliche Verwaltung Thüringens in der Summe im Jahr 2009 um 12,2 % ihres Stellenbestands über dem Vergleichsmaßstab lag. Unter Einbeziehung des demographischen Faktors und der Entwicklung der Einnahmeerwartungen ergeben sich zusätzliche erhebliche Reduzierungsnotwendigkeiten.

In dem Rahmen, der sich daraus bis 2030 abzeichnet, werden die „großen“ Verwaltungen (Schulen, Hochschulen, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz/Justizvollzug) ihre Selbständigkeit behalten, nicht aber mehr als 25 Zweige der übrigen taatsverwaltung („Sonderverwaltungen“). Wenn eine neue Struktur, die 2013/2014 geschaffen wird, bis 2030 Bestand haben soll, muss die Zahl dieser Verwaltungszweige deutlich verringert werden.

Die Kommission hat der Landesregierung dazu einerseits Optionen ressortbezogener Konzentrationen aufgezeigt. Sie bevorzugt aber eine
noch weitergehende Zusammenfassung auf nur noch fünf Zweige. Der Weg dorthin kann durch umfangreiche Verlagerungen von staatlichen Aufgaben auf die Kommunen erleichtert werden, wenn Landkreise und kreisfreie Städte entstehen, die von ihrer Einwohnerzahl her über eine entsprechende Verwaltungskraft verfügen.

Kommunalisierungsvorschläge gelten unter dieser Voraussetzung – teilweise als eine von mehreren Optionen - unter anderem den Schulämtern, den Grundschulhorten,den bisher staatlichen Spezialschulen, der Arbeitsschutzverwaltung, den
Landwirtschaftsämtern, Nationalpark-, Naturpark- und Biosphärenreservats-Verwaltungen und den hoheitlichen Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts ThüringenForst.


Der Stiftungsbereich sollte gestrafft werden. Der Ländervergleich spricht dafür, die Struktur der größeren Beteiligungen ebenfalls zu straffen. Die Bevölkerungsentwicklung lässt regional teilweise gegensätzliche Ergebnisse erwarten. Während in drei Großstädten mit Einwohnerzuwächsen – aus überwiegend freistaatsinternen Wanderungsgewinnen, nicht aus Geburtenüberschüssen – gerechnet werden kann, ergibt die Schätzung für andere bisher kreisfreie Städte und für Landkreise in einzelnen Fällen bis 2050 einen Rückgang der Einwohnerzahl auf weniger als die Hälfte der heutigen Einwohnerzahl. Für die Landkreise insgesamt ist ein Rückgang um 40 % anzunehmen. In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden spiegelt sich diese Entwicklung.

Ein Rückgang der Einwohnerzahlen in diesen Größenordnungen muss schon heute nach den Kriterien, die der Kreisgebietsreform von 1994 und der Gemeindegebietsreform von 1994 und 1996 zugrundegelegt worden sind, zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der kreisfreien Städte, der Landkreise und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führen. Soll darüber hinaus die nach dieser durchzuführenden Gebietsreform verbleibende Zahl der kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehören Städte und Gemeinden bis 2050 im Wesentlichen unverändert bleiben, müssen die Regel-Einwohnerzahlen für neue kommunale Gebietskörperschaften schon nach den Kriterien von 1994 bzw. 1994/1996 noch einmal deutlich höher angesetzt werden.

Schließlich sollten auch die Erkenntnisse und Entscheidungen berücksichtigt werden, die sich nach 1994 in anderen Ländern ergeben haben. Die Kommission schlägt auf der Grundlage vor allem dieser Erkenntnisse vor, die Zahl der kreisfreien Städte in Thüringen auf zwei – Erfurt und Jena – und die Zahl der Landkreise auf zwei je Planungsregion, also auf acht zu verringern. Die durchschnittliche
Einwohnerzahl der Landkreise sollte auch 2050 noch bei mindestens 150.000 Einwohnern liegen. Die Einwohnerzahl einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde sollte auch 2050 die Zahl von 8.000 Einwohnern nicht unterschreiten; daraus ergibtsich im Hinblick auf den erwarteten Rückgang der Bevölkerungszahlen heute eine Mindestzahl von 12.000 Einwohnern.

Die demographische Entwicklung stellt Staat und Kommunen vor große Herausforderungen. Der Rückgang der Bevölkerungszahl - nicht allein in Thüringen - geht in seiner relativen Dimension über die Bevölkerungsverluste historischer Epochen hinaus. Diese Zahl wird in der Planungsregion Nord nicht zu erreichen sein. Die Kommission hält dennoch an dem Vorschlag fest, dass die Gebiete der neuen Landkreise dem Gebiet ihrer Planungsregion entsprechen.

Allerdings vollzieht er sich in langen Zeiträumen, was das Risiko der Vernachlässigung birgt, aber auch Chancen für die Gestaltung der Folgen schafft. Die Kommission hat von einem Vorschlag abgesehen, diese Aufgabe den Landkreisen und kreisfreien Städte zu übertragen, weil die möglichen und notwendigen Ausgleichsmaßnahme zu häufig kommunale Grenzen überschreiten müssen.

Unter den staatlichen Verwaltungen deckt die Aufgabenstellung der heutigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung einen bedeutenden Teil dieses administrativen Bedarfs ab. Sie sollten deshalb zusammengefasst werden und, verstärkt um die Regionalen Planungsstellen und um raumbezogene Aufgaben der bisherigen Abteilungen 3 und 4 des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA), als eine neue Abteilung des TLVwA den Kern einer Verwaltung zur koordinierenden Gestaltung des demographischen Wandels bilden. Diese Verwaltung sollte auch die Möglichkeiten der Akademie Ländlicher
Raum und der Serviceagentur Demographischer Wandel nutzen.
Autor: red

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