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Di, 08:45 Uhr
08.05.2012

nnz-doku: Offener Brief an Stadtrat

Durch den Wahlkampf der vergangenen Wochen ist ein Thema aus dem Fokus der Öffentlichkeit verdrängt worden, das zuvor leidenschaftlich diskutiert wurde - die Neugestaltung der Kita-Gebühren. Jetzt gibt es einen offenen Brief an den Nordhäuser Stadtrat...

Die freien Träger schildern in diesem Brief das Meinungsbild der Eltern in der Diskussion zu einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen in Nordhausen. Die nnz stellt den Brief innerhalb ihrer doku-Reihe vor und damit zur Diskussion.


Sehr geehrte Stadtratsmitglieder,
mit Schreiben vom 26. März 2012 wurden wir, die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Nordhausen, durch das Amt für Schulen, Sport und Kindertagesstätten aufgefordert, bis zum 30.04.2012 unsere Stellungnahmen sowie die Ergebnisse der Diskussionen mit den Elternbeiräten zu den Varianten einer neuen Gebührensatzung einzureichen. Dieser Aufforderung sind wir jeweils nachgekommen.

In unserem heutigen Schreiben möchten wir Ihnen gemeinsam das Meinungsbild der Elternbeiräte für alle freien Träger insgesamt darstellen. Von den insgesamt 21 Einrichtungen haben sich für
  • Variante 1 (derzeit geltende und am 07.12.2011 beschlossene Satzung) vier Einrichtungen,
  • Variante 2 (einkommensabhängig, Prinzip nach „bereinigtem Bruttoeinkommen“) drei Einrichtungen,
  • Variante 1 oder 2 eine Einrichtung (das Votum der Eltern hier lautet „einkommensabhängig“),
  • Variante 3 (einkommensunabhängig) 12 Einrichtungen
  • entschieden.
  • Eine Einrichtung hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Zusammenfassend haben sich die Eltern von acht Einrichtungen für eine
einkommensabhängige und die Eltern von zwölf Einrichtungen für eine einkommensunabhängige Variante entschieden.

Wir bitten ausdrücklich darum, die Willensbekundung der Eltern in Ihrem Entscheidungsprozess im Stadtrat entsprechend zu berücksichtigen. Da die Variante der
Beitragsfeststellung keinerlei Einfluss auf die Finanzierung unserer Einrichtungen hat, werden wir als freie Träger keine, von den Eltern abweichende Meinung zu einer
favorisierten Variante äußern. Abschließend möchten wir Sie gern noch auf zwei zeitnah zu klärende Sachverhalte bei der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen hinweisen:

1. Wir regen an, die Empfehlung zur analogen Anwendung einer neuen Gebührensatzung bei den freien Trägern nicht zum 01.07.2012, sondern zum 01.09.2012 an uns auszusprechen. Die Umstellung der Beitragsveranlagung für die Eltern der Vorschulkinder, welche die Einrichtung nach dem 01.07.2012 noch für maximal zwei Monate besuchen, sollte den Eltern im derzeitigen „Übergangsprozess“ erspart bleiben. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorschulkindern und allen anderen, wie sie durch den Bürgermeister auf Elterninformationsveranstaltungen öffentlich angeregt wurde, halten wir rechtlich für fragwürdig.

2. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle freien Träger für das neue Kindergartenjahr keine gültigen Finanzierungsverträge mehr besitzen, da diese durch die Stadt mit Wirkung zum 31.07.2012 gekündigt worden sind. Wenngleich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Kindertageseinrichtungsgesetz geklärt sind, regen wir an, vor Beginn des neuen Kindergartenjahres einen Konsens mit uns zu den Abrechnungsmodalitäten schriftlich zu fixieren. Wir würden uns freuen, wenn Ihnen sowohl die Meinung der Eltern, als auch unsere Hinweise hilfreich für Ihre anstehenden Entscheidungen sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
JugendSozialwerk Nordhausen e.V.

Namens und im Auftrag von:
Sonja Fahrland, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Nordhausen
Dr. Uwe Krieger, Ökumenischer Kindergarten Nordhausen
Tilly Pape, Nordthüringer Lebenshilfe
Mechthild Rödiger, Johanniter-Unfall-Hilfe, Regionalverband Südharz/ Burgenlandkreis
Andreas Weigel, JugendSozialwerk Nordhausen
Dr. Jana Woywodt, Studentenwerk Thüringen
Autor: nnz

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