eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 10:47 Uhr
25.11.2011

Laser und Handtaschen in der Post

Am Mittwoch entdeckten Zöllner im Rahmen einer Postabfertigung beim Zollamt Helmstedt sogenannte Laserpointer. Es handelt sich dabei um Lichtanlagen für Lasershows z.B. in Diskotheken. Die Laser wurden zuvor vom Empfänger über das Internet bestellt und stammten aus dem asiatischen Raum...

Bei der Zollabfertigung der Sendung im Beisein des Paketempfängers, zweifelten die technisch geschulten Zöllner daran, ob die Laserpointer den deutschen Produktsicherheitsstandards entsprechen. Sie hielten die Sendung zurück und reichten die Laser zur näheren Untersuchung beim Gewerbeaufsichtsamt ein. Zu Recht: Dort stellte man fest, dass die Laser die in Deutschland zulässigen Leistungswerte um ein vielfaches überschreiten.
Eingezogen (Foto: Zoll)
Eingezogen (Foto: Zoll)
Eingezogen (Foto: Zoll)
Beim Einsatz während einer öffentlichen Veranstaltung könnten die Lichtanlagen gesundheitliche Schädigungen der Besucher im Augenbereich hervorrufen. Die Laserpointer wurden deshalb vom Zoll sichergestellt und nicht dem Paketempfänger überlassen.

Bei einer weiteren Postabfertigung am Monatsanfang stießen die Beamten des Zollamts Helmstedt auf eine Handtasche der Marke Louis Vuitton. Wieder stammte das Paket aus Asien. Die Handtasche wurde vom Einführer über ein Internet-Auktionshaus für rund 30 Euro ersteigert. Schon der geringe Preis ließ keinen Zweifel daran, dass es sich bei der Tasche um eine Markenfälschung handelt. Der Verkaufs-preis einer vergleichbaren Original-Handtasche liegt weit über 1.000 Euro. Der Fälschungsverdacht wurde vom Markenrechtsinhaber bestätigt. Die Tasche wird deshalb bis zu ihrer Vernichtung vom Zoll sichergestellt.

Marken- und Produktpiraterie: Dank des riesigen Warenangebots im Internet können gefälschte Produkte schnell per Post nach Hause gelangen. Die virtuellen Märkte bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr nur einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen Marktplätzen gibt es auch im Internethandel schwarze Schafe. Das Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann sehr schnell seinen Glanz verlieren. Nämlich dann, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Der Zoll beschlagnahmt dann die eingeführte Ware. Möglich sind auch Schadensersatzforderungen des Originalherstellers.

Deshalb rät der Zoll gerade auf virtuellen Marktplätzen zu gesundem
Misstrauen. Klicken Sie im Zweifel lieber einmal mehr, um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden. Rechte geistigen Eigentums (z. B. Marken, Geschmacksmuster, Patente) sind heute ein entscheidender Bestandteil des immateriellen Vermögens eines Unternehmens, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können.

Rechten geistigen Eigentums liegen Ideen zugrunde. Nur wer gute Ideen hat und in Forschung und Entwicklung investiert, kann sich von der breiten Masse abheben und das Interesse von Kunden wecken. Gute Ideen rufen aber auch eine Vielzahl von Nachahmern und Trittbrettfahrern hervor, die ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren wollen. Die OECD schätzt den weltweit jährlich durch Plagiate verursachten Schaden auf über 250 Milliarden US-Dollar.

Der Zoll steht den Unternehmen im Kampf gegen die illegalen Nachahmer als starker Partner zur Seite.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr