Do, 15:53 Uhr
03.11.2011
Wächter wurden überprüft
Im Fokus der Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stand in der vergangenen Woche der Wach- und Sicherheitsdienst in Thüringen und Westsachsen. Und die Zöllner wurden fündig...
Rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt prüften in Thüringen und Westsachsen 132 Unternehmen auf Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen (wie z. B. Mindestlohn) nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und befragten hierzu 340 Beschäftigte.
Die Beamten erhielten in 19 Fällen (12 in Westsachsen und 7 in Thüringen) Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den geprüften Firmen. In 12 Fällen (8 in Westsachsen und 4 in Thüringen) erhielten die Beschäftigten nicht den tariflich festgelegten Mindestlohn von 6,53 Euro/Stunde ausgezahlt. Weiter deckte der Zoll 7 Verstöße (4 in Westsachsen und 3 in Thüringen) gegen die Meldepflicht der Arbeitgeber zur Sozialversicherung auf.
In 8 Fällen (alle in Westsachsen) besteht der Verdacht, dass Empfänger von Sozialleistungen ihre Tätigkeit nicht beim zuständigen Leistungsträger angezeigt haben. Leistungsmissbrauch kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Autor: djd1Rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt prüften in Thüringen und Westsachsen 132 Unternehmen auf Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen (wie z. B. Mindestlohn) nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und befragten hierzu 340 Beschäftigte.
Die Beamten erhielten in 19 Fällen (12 in Westsachsen und 7 in Thüringen) Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den geprüften Firmen. In 12 Fällen (8 in Westsachsen und 4 in Thüringen) erhielten die Beschäftigten nicht den tariflich festgelegten Mindestlohn von 6,53 Euro/Stunde ausgezahlt. Weiter deckte der Zoll 7 Verstöße (4 in Westsachsen und 3 in Thüringen) gegen die Meldepflicht der Arbeitgeber zur Sozialversicherung auf.
In 8 Fällen (alle in Westsachsen) besteht der Verdacht, dass Empfänger von Sozialleistungen ihre Tätigkeit nicht beim zuständigen Leistungsträger angezeigt haben. Leistungsmissbrauch kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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