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Amtliche Bekanntmachung Landkreis Nordhausen
vom:
31.03.2017

Vollzug Tierseuchenrecht/Viehverkehrsverordnung - Bekämpfung der Geflügelpest

Der Fachbereich Veterinärwesen Nordhausen hebt die am 14. November 2016 erlassenen

Allgemeinverfügungen mit Festlegung der Risikogebiete Auleben, Bielen und Sundhausen

ab dem 31. März 2017 auf.

Somit verliert die darin beauflagte Aufstallungspflicht für die Geflügel in den o.g. Orten ihre Gültigkeit.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Fachbereich Veterinärwesen, OT Bielen, Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen erheben.

Nordhausen, 28. März 2017
gez. A. Wilhelm
Fachbereichsleiterin


Landratsamt Nordhausen

0 36 31 91 1-0
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen