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Amtliche Bekanntmachung Stadt Nordhausen
vom:
13.03.2017

Schiedsperson für Schiedsstelle der Stadt Nordhausen gesucht

Die Stadt Nordhausen sucht für die Schiedsstelle, zuständig für den Bereich des gesamten Stadtgebietes der Stadt Nordhausen sowie der Ortsteile der Stadt Nordhausen (Bielen, Herreden, Hesserode, Himmelgarten, Hochstedt, Hörningen, Leimbach, Petersdorf, Rodishain, Rüdigsdorf, Steigerthal, Steinbrücken, Stempeda, Sundhausen), eine Schiedsperson sowie deren Stellvertreter für die Amtszeit von 5 Jahren.

Das Ehrenamt einer Schiedsperson können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25, höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem soll die Schiedsperson ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. So werden gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden. Das entlastet die Gerichte und spart den Streitenden Kosten und Nerven. Der Aufgabenbereich des „Schlichters“ ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.

Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre.

Der Stadtrat wählt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die geeignete Person.

Interessenten können sich bis zum 31. März 2017 schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf unter folgender Anschrift bewerben:

Stadt Nordhausen
Rechtsamt
Markt 1
99734 Nordhausen.

Auskünfte über das Amt der Schiedsperson können Sie unter o. g. Adresse bzw. unter der Telefonnummer 03631/696-494 erhalten.

gez. i.V. Jutta Krauth
Dr. Klaus Zeh, Oberbürgermeister


Stadt Nordhausen

0 36 31 / 69 6-0
Stadt Nordhausen
Markt 1
99734 Nordhausen